Viele Behörden in Deutschland nutzen für ihre externe Kommunikation mit Bürger:innen verschiedene Social Media Plattformen, unter anderem auch Facebook. Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes haben beschlossen, die jeweiligen obersten Bundes- und Landesbehörden über die Rechtslage aufzuklären und auf eine Deaktivierung der Seiten durch die betroffenen Behörden hinzuwirken, soweit Nachweise für die datenschutzrechtliche Konformität der Fanpage-Nutzung nicht gelingen.