Hamburgisches Datenschutzgesetz
Hamburgisches Datenschutzgesetz
Das neue Hamburgische Datenschutzgesetz (HmbDSG) wurde am 18. Mai 2018 verkündet als Artikel 1 des von der Bürgerschaft beschlossenen Gesetzes zur Anpassung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes sowie weiterer Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679. Es wurde veröffentlicht im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt, Ausgabe Nr. 19 vom 24.05.2018 (HmbGVBl. 2018, S. 145). Zuletzt wurde das Gesetz am 24. Januar 2023 geändert (HmbGVBl. 2023, S. 67).
Hier können Sie das Hamburgische Datenschutzgesetz herunterladen.
Gebührenordnung für die datenschutzrechtliche Kontrolle im nichtöffentlichen Bereich
Entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 2 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes ist mit dem 3. Dezember 2019 die Gebührenordnung für die datenschutzrechtliche Kontrolle im nichtöffentlichen Bereich (Datenschutzgebührenordnung - DSGebO) in Kraft getreten. Sie wurde im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (HmbGVBl. 2019, S.417). Der Text kann im PDF-Format heruntergeladen werden.
Stand und letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. 2022, S. 608)
Gebührenordnung zum HmbDSG (DSGebO)