Ji-Richtlinie und PolDVG
Zeitgleich mit der Datenschutzgrundverordnung hat die EU auch eine Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) auf den Weg gebracht. Sie ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und wird - wie die DSGVO - nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab Mai 2018 geltendes Recht in der gesamten EU.
Die im Amtsblatt der Europäischen Union am 4. Mai 2016 veröffentlichte deutsche Textfassung der JI-Richtlinie (Richtlinie der EU 2016/680) kann nachstehend im PDF-Format heruntergeladen werden. Die konkreten Regelungen für die Datenverarbeitung der Hamburger Polizei sind in einem eigenen Gesetz geregelt (PolDVG).
Hier können Sie die JI-Richtlinie als PDF herunterladen.
Hier finden Sie die Gesamtausgabe des Hamburg - PolDVG.