Die Datenschutzkonferenz (DSK)
Über die Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Dies geschieht namentlich durch Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen, Stellungnahmen, Pressemitteilungen und Festlegungen.
Kontakt
Vorsitz 2023: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Postfach 71 16
24171 Kiel
Deutschland
E-Mail: dsk2023(at)datenschutzzentrum.de
Weiterführende Links
Kurzpapiere DSK
Die Datenschutzkonferenz (DSK) veröffentlicht seit Juli 2017 Auslegungshilfen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesen Kurzpapieren werden unter den deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmte einheitliche Sichtweisen zu verschiedenen Kernthemen der DS-GVO wiedergegeben. Die in den Papieren enthaltenen Auffassungen stehen unter dem Vorbehalt einer zukünftigen - möglicherweise abweichenden - Auslegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss.
Entschließungen DSK
Die DSK fasst die Ergebnisse ihrer halbjährig abgehaltenen Sitzungen in Entschließungen zusammen. Diese Entschließungen enthalten unter allen deutschen Datenschutzbehörden abgestimmte datenschutzrechtliche Empfehlungen und Stellungnahmen, sind jedoch rechtlich nicht bindend.
Beschlüsse der DSK
Hier finden Sie einen direkten Link zu den Beschlüssen der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.