Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
TDDDG (deutsche Textfassung)
Am 1. Dezember 2021 trat das Gesetz über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien(Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG) in Kraft, das am 12. Juli 2024 in das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) übergegangen ist. Unter den Begriff der Telemedien fallen beispielsweise Websites und Apps. Dieses Gesetz tritt neben den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Verordnung (EU) 2016/679) und verbietet u.a., dass aus dem Internet auf Computer, Tablets oder Mobiltelefone zugegriffen wird, soweit dies nicht unbedingt erforderlich oder vom Nutzenden gewünscht ist.
Hier können Sie das TDDDG als PDF ansehen und herunterladen.