Hamburger Verwaltung
Die Digitalisierung der Stadt schreitet voran
Der digitale Wandel macht auch vor der Verwaltung nicht halt. Mit der Digitalstrategie hat sich der Hamburger Senat zum Ziel gesetzt, Potenziale von Vernetzung und Datenaustausch zu erschließen und zum Wohl der Bevölkerung gezielt auszuschöpfen. Dieses gemeinsame Querschnittsthema aller öffentlichen Bereiche der Stadt umfasst beispielsweise neue Mobilitätsformen und die Effizienzsteigerung durch perspektivischen Einsatz künstlicher Intelligenz.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet die Verwaltung, ihre Bürgerservices schrittweise auch über das Internet anzubieten. Es verlangt einheitliche Standards für Zugang, Bedienbarkeit und Barrierefreiheit. Insbesondere gelten für den Datenschutz und die Datensicherheit in diesen Anwendungen hohe Anforderungen. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ entwickeln die Hamburger Behörden Onlinedienste, die sie auch anderen Bundesländern zur Verfügung stellen und für diese mit betreiben.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit begleitet diese Entwicklungen. Wir beraten Hamburgische Behörden bei der Entwicklung und Einführung digitaler Verwaltungsleistungen.
Wichtige Punkte:
- Auch Bürger:innen können sich mit Fragen zur Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen an uns wenden. Behörden haben oftmals eigene Gesetze, in denen detailliert geregelt ist, welche Daten sie wie verarbeiten dürfen. Wir helfen gerne weiter, den Überblick zu behalten.
- Greift kein Spezialgesetz, gilt der Grundsatz, dass die Behörde alle Datenverarbeitungen vornehmen kann, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Besonders eingriffsintensive Verarbeitungen können nicht auf diese allgemeine Regel gestützt werden. Sie sind nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Grundlage erlaubt sind.