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Handel

Die verglaste Fassade eines Bekleidungsgeschäfts, mit einer schwarzen Limousine, die im Vordergrund parkt Hamburg Medienserver | Jörg Modrow

Hamburg ist eine Versandhandels-Hochburg von internationaler Bedeutung. Namenhafte Onlinehändler, Logistikunternehmen, Werbedienstleister und Inkassounternehmen prägen die lokale Wirtschaft wie in keiner anderen deutschen Stadt. Während das Shopping im Geschäft meistens ohne Preisgabe der Identität vonstattengeht, bauen Versandhäuser mit der Zeit umfangreiche Kundenprofile auf.

Was im Handel wichtig ist:

Welche Informationen darf ein Online-Händler abfragen?

Bei der Anlage des Kundenkontos dürfen nur solche Informationen Pflichtfelder sein, die für die Vertragsausführung notwendig sind oder an denen ein berechtigtes Interesse besteht.

Darf ein Online-Händler eine Bonitätsauskunft einholen?

Beim Kauf auf Rechnung geht das Handelsunternehmen ein kreditorisches Risiko ein. Deshalb darf es im Vorfeld bei einer Auskunftei überprüfen, ob Sie zahlungsfähig sind. Bei Vorkasse und Kreditkartenzahlung muss die Abfrage unterbleiben.

Nach meinem Online-Einkauf erhalte ich E-Mail-Werbung. Ist das rechtmäßig?

E-Mail-Werbung an Bestandkunden ist zulässig, wenn die E-Mail-Adresse beim Vertragsschluss oder der Anlage des Kundenkontos angegeben wurde. Sie können der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

Was ist von Kundenkarten, Bonusprogrammen u.ä. zu halten?

Kundenkarten in Geschäften versprechen oftmals nur geringe Rabatte, sind aber im Regelfall an die Einwilligung zur Bildung von Kundenprofilen geknüpft. Häufig werden auf der Grundlage dieser Einwilligung auch Daten mit einer großen Zahl an Partnerunternehmen ausgetauscht. Darüber ist transparent zu informieren. Sie sollten die Bedingungen gründlich prüfen und kritisch hinterfragen, ob ihnen der versprochene Rabatt die umfangreiche Nutzung Ihrer Daten wert ist.

Wussten Sie schon?

Wenn Sie eine Rechnung für etwas erhalten, obwohl Sie nichts bestellt haben, sollten Sie diese nicht einfach ignorieren. Auch wenn Sie sicher sind, dass Sie nicht bezahlen müssen, empfiehlt sich eine kurze Antwort, dass eine Verwechselung vorliegen muss. Wird die Forderung nicht bestritten, droht Ihnen ein negativer Eintrag bei einer Auskunftei wie zum Beispiel der Schufa, der negative Auswirkungen auf künftige Geschäfte haben kann.