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Hamburg räumt auf – Digitaler Frühjahrsputz zum Ende der Corona Hotspot-Regelung

Ein Wäscheständer im Garten, an dem verschiedene OP-Masken zum Trocknen aufgehängt werdenBild von Willfried Wende auf Pixabay

Am 30. April 2022 läuft die Hotspot-Regelung in Hamburg aus. Viele gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus finden damit in Hamburg ein Ende. Auch zahlreiche Befugnisse und Pflichten zur Erfassung personenbezogener Daten sind mit der schrittweisen Aufhebung der Corona-Verordnungen weggefallen. Diese neue Phase der Pandemie sollten alle Unternehmen und öffentlichen Stellen daher zum Anlass für eine Inventur ihrer „Corona-Datenbestände“ nehmen. Soweit noch nicht geschehen, sind die pandemiebedingten Datenerhebungen jetzt einzustellen. Vorhandene Datenbestände müssen nun überprüft und nicht mehr erforderliche Daten umgehend gelöscht werden. Eine Datenspeicherung für den Fall einer möglichen zukünftigen Verschärfung der Corona-Lage ist nach Wegfall der rechtlichen Grundlagen nicht möglich.


Die Löschpflichten betreffen insbesondere alle Arbeitgeber:innen, die bislang den 3G-Status ihrer Beschäftigten abgefragt haben. Darüber hinaus sind z.B. Gaststätten oder Kinos in der Pflicht, ggf. erfasste Kontaktdaten ihrer Gäste zu löschen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht aktiv auf Kammern und Verbände zu und informiert, was jetzt zu tun ist.


Die Beschwerde- und Beratungspraxis hat zudem gezeigt, dass noch nicht alle Testzentren die besonders schutzwürdigen Gesundheitsdaten mit der gebotenen Sorgfalt verarbeiten. In diesem Bereich wird es zu verstärkten, auch anlassunabhängigen Kontrollen kommen.


Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Wir haben in den letzten zwei Jahren in vielerlei Hinsicht eine Ausnahmesituation erlebt. So wurden auch in großem Umfang sensible Daten gesammelt. Dies waren – in der Pandemie begründbare – erhebliche Grundrechtseingriffe. Mit dem Auslaufen der rechtlichen Befugnisse sind diese gesammelten Daten nun zu löschen. Teilweise beobachten wir Versuche, Überwachungspraktiken aufrecht zu erhalten oder gesammelte Daten für andere Zwecke und Eventualitäten vorzuhalten. Hier gilt es, Aufklärungsarbeit zu leisten und wenn nötig auch aufsichtlich einzugreifen.“

Weitere Informationen:

  • Informationsschreiben des HmbBfDI zum Ende der Corona-Hotspot-Regelung (Link)