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Bewerberdaten und Recruiting im Fokus

Bild von Gerd Altmann von Pixabay

In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnt der Schutz personenbezogener Daten im Bewerbungsprozess, insbesondere durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz, immer mehr an Bedeutung. Im Artikel „Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus“ beleuchtet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich des Bewerberdatenschutzes und zeigt auf, wie wichtig es angesichts der Vielzahl sensibler Daten in Bewerbungsunterlagen ist, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

Das Positionspapier bietet neben den Auswirkungen des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs auf den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand und die rechtlichen Aspekte des Bewerberdatenschutzes. Besonderes Augenmerk liegt auf den Datenschutzrechten von Bewerber:innen, der Notwendigkeit klarer Definitionen und einheitlicher Begriffe im Recruiting-Prozess, den Anforderungen an die Datenspeicherung in Talentpools sowie Background Checks.

Im letzten Teil wird der Einsatz von KI im Bewerbungsverfahren, einschließlich Lebenslaufparsern und Emotionsanalysen, hinsichtlich datenschutzrechtlicher Herausforderungen untersucht. Emotionsanalysen werden grundsätzlich als unzulässig eingestuft, während Lebenslaufparser unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein können. Der Ausblick zeigt, dass der Einsatz von KI im Recruiting weiter zunehmen wird, was strenge Datenschutzmaßnahmen erfordert, um rechtliche Risiken zu minimieren und das Vertrauen der Bewerber:innen zu gewinnen.

Als Orientierung für den Bewerbungsprozess steht das Positionspapier “Bewerberdatenschutz und Recruiting im Fokus” auf Deutsch  und Englisch zur Verfügung.