Bis einschließlich Juli 2024 hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in diesem Jahr Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 130.000 Euro verhängt. Die Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrafen beispielsweise die Nichteinhaltung von Löschpflichten, technische Sicherheitslücken bei Kundenservice-Systemen, verspätete Auskünfte eines Inkassounternehmens oder heimlichen Badezimmeraufnahmen im privaten Kontext.
Wegen verletzter Löschpflichten wurde ein Bußgeld in Höhe von 11.500 Euro gegenüber einem Unternehmen aus der Werbewirtschaft festgesetzt, dessen IT-System zudem technische Sicherheitslücken aufwies. Gegenüber einem Hotel wurde ein Bußgeldbescheid in Höhe von 16.000 Euro erlassen, weil es Personalausweisdaten ohne rechtliche Grundlage erhoben und gespeichert hatte.
Zwei Bußgelder in einer Höhe von insgesamt 45.000 Euro hatten Unternehmen zu zahlen, deren Support-Ticket-Systeme technische Sicherheitslücken aufwiesen. Ein Logistikunternehmen zahlte wegen der fehlerhaften Entsorgung von Zustellerlisten 32.000 Euro, ein Online-Händler wegen der deutlich verspäteten Meldung einer Datenpanne 6.000 Euro.
Gegen Angehörige der Polizei wurden zwei Bußgelder verhängt, weil sie für private Zwecke dienstliche Datenbankabfragen durchgeführt hatten. Fünf Bußgelder mussten Privatpersonen entrichten, weil sie Fotografien von Personen ohne deren Einverständnis gemacht oder gespeichert hatten. In einem Fall stellte ein Mann seiner Nachbarin nach und fertigte ein Video von ihr im Badezimmer an.
Die Summe der Bußgelder, die bis Juli 2024 vom HmbBfDI erhoben wurden, ergibt sich aus insgesamt 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 gab es beim HmbBfDI acht abgeschlossene Bußgeldverfahren, im Jahr 2022 waren es 15.