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HmbBfDI stellt Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit vor

Innensicht des Sprinkenhofs auf der FroschperspektiveIngo Boelter

Klage gegen die HHLA wegen Verstoßes gegen Transparenzgesetz

Transparenz ist ein wesentliches Prinzip in Zeiten dynamischer Digitalisierung, Datennutzung und des Einzugs von KI in viele Gesellschaftsbereiche. Vertrauen in Organisationen und digitale Systeme kann nur entstehen, wenn deren Wirkweisen nachvollziehbar und überprüfbar sind. Die Transparenz der Behörden im Kontext der Informationsfreiheit wird somit Teil einer umfassenden digitalpolitischen Haltung.

Erfreulich ist daher, dass unser heute veröffentlichter Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2022/2023 zeigt: Die Zahl der Anrufungen ist zurückgegangen. Waren es im Zeitraum 2020-2021 noch 343 Fälle, in denen der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) um Vermittlung angerufen wurde, belief sich die Zahl in den Jahren 2022-2023 auf 197 Fälle. Einerseits liegt das vermutlich an einer langsam wachsenden Bereitschaft öffentlicher Stellen, Informationen herauszugeben, andererseits hat der HmbBfDI mit einer Transparenzoffensive in den vergangenen zwei Jahren immer wieder Aufklärungsveranstaltungen in Ämtern und Behörden durchgeführt, um über das Transparenzrecht zu informieren.

Öffentliche Unternehmen ignorieren Auskunftspflicht

Ein anderes Bild bietet sich hingegen bei den öffentlichen Unternehmen. Hier sind erneut einige  durch mangelnde Bereitschaft aufgefallen, ihren gesetzlich gegebenen Auskunftspflichten nachzukommen. So musste der HmbBfDI im November eine Beanstandung gegen die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) aussprechen. Die HHLA weigert sich weiter grundsätzlich, Bürger:innen Auskunft zu erteilen, obgleich sie mehrheitlich in öffentlicher Hand ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Der HmbBfDI hat daher am 1. Februar 2024 Klage beim Verwaltungsgericht gegen die HHLA eingereicht.

Auch die städtische Hamburger Energiewerke GmbH sieht sich in ihrer Fernwärmesparte nicht als informationspflichtig. Weitere Fälle betrafen beispielsweise Krankenhäuser, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer Hygienepläne durch das Bezirksamt wehrten. Die einzelnen Fälle sind in Kapitel 6 des Tätigkeitsberichts detailliert aufgeführt.

Hierzu Thomas Fuchs: „Nach der Flughafen Hamburg GmbH müssen wir nun gegen die HHLA klagen, damit vor Gericht noch einmal festgestellt wird, was schon nach dem Gesetz gilt: Auch Aktiengesellschaften, deren Aktienmehrheit durch die Stadt gehalten wird, sind gegenüber den Bürger:innen zu Transparenz verpflichtet.“

Der Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2022/2023 in voller Länge.