Navigation überspringen

Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2020/2021

Eine Hand reißt ein Stück Papier ab und legt das Wort Informationsfreiheit freithingamajiggs/stock.adobe.com

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) blickt in seinem heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2020/2021 auf zwei ereignisreiche Jahre zurück. Während sich die Gesetzeslage weiter verbessert hat, hat der HmbBfDI erstmals Verstöße von öffentlichen Stellen gegen ihre transparenzrechtlichen Pflichten förmlich beanstandet und zudem von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, Klage gegen informationspflichtige Stellen zu erheben. Gleichzeitig ist die Zahl der Verfahren, in denen der HmbBfDI angerufen wurde, deutlich gestiegen (323 gegenüber 130 im vorangegangenen Berichtszeitraum).


Sehr erfreulich war zunächst, dass die hamburgische Bürgerschaft die Transparenz in den Rang eines Verfassungsguts erhoben hat (Art. 56 HmbVerf.). Die hohe Anzahl an Verfahren, in denen Bürgerinnen und Bürger den HmbBfDI angerufen haben, belegt aber, dass in der Praxis der Zugang zu amtlichen Informationen weiterhin häufig als unzureichend empfunden wird. Insbesondere die Bearbeitungsdauer überschreitet häufig gesetzliche Fristen.


In zwei Fällen hat der HmbBfDI erstmals informationsfreiheitsrechtliche Beanstandungen ausgesprochen: Sowohl die Flughafen Hamburg GmbH als auch die Universität Hamburg bestreiten grundsätzlich, überhaupt auskunftspflichtig zu sein. Da die Flughafen Hamburg GmbH auch auf die Beanstandung hin ihre Informationspflicht nicht erfüllte, hat der HmbBfDI beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage erhoben. Eine weitere Klage gegen die Universität Hamburg wurde vor wenigen Tagen eingereicht. Die Einzelheiten zu diesen Fällen werden im Tätigkeitsbericht beschrieben.


Auch weitere Fälle bzw. Gerichtsverfahren betrafen die mittelbare Staatsverwaltung bzw. privatrechtliche Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Thalia Theater, Hamburger Hochbahn). Es ist auffällig und bedauerlich, wie gesetzliche Informationspflichten hier nicht ernst genommen werden.


Der Tätigkeitsbericht stellt zudem die wichtigsten Entscheidungen der Rechtsprechung zum Informationsfreiheitsrecht vor. Dabei ist der HmbBfDI selbst als auskunftspflichtige Stelle im Berichtszeitraum mehrfach von Unternehmen verklagt worden, z.B. um zu verhindern, dass er Informationen zu Datenschutz-Bußgeldverfahren zugänglich macht.


Zur Vorlage des Tätigkeitsberichts 2020/2021 der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Thomas Fuchs: „Starkes Recht, schwache Praxis: So lässt sich die Lage der Informationsfreiheit in Hamburg zusammenfassen. Gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen der Bevölkerung in das staatliche Handeln und die staatlichen Institutionen besonders wichtig ist, können informationsfreiheitsrechtliche Instrumentarien Transparenz und Vertrauen schaffen. Es ist daher zu begrüßen, dass das Interesse von Bürger:innen an amtlichen Informationen über die Hintergründe von Behördenhandeln wächst. Deutlich zeigt das die große Zahl von Anträgen, die sich etwa mit Digitalisierungsprojekten der Stadt oder der Umsetzung von Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus beschäftigen. Dies stellt die Hamburgischen Behörden, aber vor allem auch städtische Unternehmen vor Herausforderungen, denen sie sich nicht entziehen dürfen. Gerade im Jahr 2022, in dem das vorbildliche hamburgische Transparenzgesetz 10 Jahre alt wird!“


Der Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2020/2021 kann hier auf der Website des HmbBfDI heruntergeladen werden.