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Abo-Modelle bei großen Online-Plattformen

Person, die tagsüber Laptop verwendetpicjumbo.com

EU-Stellungnahme auf Ersuchen des HmbfDI eingeleitet

Aktuell gibt es keine einheitliche europäische Haltung zu Bezahlmodellen großer Online-Plattformen, die es Nutzer:innen ermöglichen, die Dienste ohne personenbezogene Werbung zu nutzen. Daher hat der HmbBfDI gemeinsam mit den Datenschutzbehörden Norwegens und der Niederlande den europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) um eine Klärung der Vereinbarkeit solcher Angebote mit der Datenschutzgrundverordnung ersucht. Das Ergebnis wird in spätestens vierzehn Wochen vorliegen.

Die deutschen Aufsichtsbehörden hatten sich bereits im März 2023 zu Abo-Modellen geäußert und Bedingungen für deren Zulässigkeit formuliert. Im Rahmen eines Vorlageverfahrens hat der Europäische Gerichtshof im Juli 2023 grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, dass auch für große Anbieter von Social-Media-Diensten ein Abo-Modell als Alternative zu einer Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der personalisierten Werbung in Betracht kommt. Der EuGH hat jedoch nicht im Einzelnen erläutert, unter welchen Voraussetzungen dies als rechtmäßig zu betrachten wäre.

Ziel des Ersuchens ist es, entsprechenden Anbietern auf dem europäischen Markt mehr Orientierung zu geben, unter den Aufsichtsbehörden gemeinsame Standards zu etablieren und berechtigte und drängende Fragen der Nutzenden beantworten zu können.

Hierzu Thomas Fuchs: „Pur-Abo Modelle mit angemessenen Preisen und fairen Gestaltungsformen haben sich in Deutschland als Alternative zur personalisierten Werbung auf Webangeboten etabliert. Nun müssen wir auf europäischer Ebene grundsätzlich klären, ob und mit welchen Rahmen-bedingungen Bezahlmodelle auch für große, europaweit agierende Online-Plattformen datenschutz-konform möglich sind. An dieser Klärung wird der HmbBfDI zusammen mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden mitwirken.“

Hier finden Sie die Presse-Mitteilung auf Englisch.