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KI-Training mit personenbezogenen Daten bei Instagram und Facebook

Ein Smartphone, auf dem das Metasymbol zu sehen ist, dahinter verschwommen Mark Zuckerbergromain-talon/stock.adobe.com

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Update: Nach einem Treffen mit der EU-weit für Meta zuständigen irischen Datenschutzbehörde (IDPC) am 13. Juni 2024 hat der Konzern die Verwendung von Nutzer:innendaten zum Training der eigenen KI-Anwendungen bis auf Weiteres aufgeschoben. Ein neues Datum für den Beginn des Trainings und den Launch der KI-Anwendungen von Meta in Europa ist noch nicht bekannt.

Am 26. Juni 2024 hat Meta seine Datenschutzrichtlinie geändert. Der Konzern kündigt den Nutzer:innen an, sie zu informieren, bevor Meta mit der Verwendung ihrer Daten zum KI-Training beginnt. Dann werde auch mitgeteilt, wie Nutzer:innen ihr Recht auf Widerspruch ausüben können. Aktuell ist über die Datenschutzrichtlinie lediglich das Formular abrufbar, über welches Betroffene der Verwendung ihrer Daten zum KI-Training widersprechen können, die auf Webseiten Dritter gespeichert sind, zum Beispiel im Internet öffentlich zugängliche Informationen. Unabhängig davon ist die Frage der Rechtsgrundlage für die Verwendung personenbezogener Daten zum KI-Training weiterhin offen.

 

Den Hamburgischen Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) erreichten in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen und mehrere Beschwerden. Diese richteten sich gegen eine neue Datenschutzrichtlinie wegen geplanter Verarbeitung der Daten von Nutzer:innen von Facebook, Instagram und Threads. Meta will mit diesen Daten eigene KI-Technologien weiterentwickeln. 

Weltweit sind Milliarden von Nutzer:innen betroffen: Seit letzter Woche informiert Meta über die geplante Nutzung personenbezogener Daten aus Facebook, Instagram und Threads für die Entwicklung und Verbesserung ihrer KI-Dienste. Meta hat dabei auch auf die Möglichkeit hingewiesen, hiergegen Widerspruch einzulegen. Ab dem 26. Juni 2024 werden dann Beiträge, Fotos und Bildunterschriften auf Facebook und Instagram zum Training der KI-Dienste von Meta verwendet werden.

1. Was können Nutzer:innen tun?

Wer das nicht möchte, sollte vor dem 26. Juni 2024 von seinem gesetzlichen Recht auf Widerspruch Gebrauch machen. Nutzer:innen sollten sich dabei darüber bewusst sein, dass, wenn ein Large Language Modell erst einmal mit personenbezogenen Daten trainiert wurde, dies nicht einfach rückgängig gemacht werden kann. 

Widersprechen kann man in den Einstellungen auf der Profil-Seite unter dem Punkt Datenschutzrichtlinie. Wer eine Benachrichtigung von Meta bekommen hat, kann den dort enthaltenen Anweisungen folgen.

Wer Sorge vor der Verarbeitung seiner oder ihrer Daten in einem KI-Dienst hat, kann dies im Widerspruch angeben und persönliche Bedenken zum Ausdruck bringen. 

Dazu Thomas Fuchs: „Nutzer:innen, die sich sorgen, wenn ein großes KI-Modell mit personenbezogenen Daten aus ihren Profilen trainiert wird, sollten – auch angesichts vieler noch ungeklärter rechtlicher und tatsächlicher Fragen – jetzt besser Widerspruch einlegen.“

Auch Personen, die keinen Account bei einem Meta-Dienst haben, können von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Meta für KI-Trainingszwecke betroffen sein: Meta verwendet auch Daten sogenannter Drittanbieter, die der Konzern einkauft, um damit seine KI-Modelle zu trainieren. Diese Daten sind womöglich bereits in das Training von KI-Modellen eingeflossen, sodass Meta nur die Möglichkeit einräumt, der Verwendung hier nachträglich zu widersprechen.

2. Was will Meta mit seiner neuer Datenschutzrichtlinie erreichen?

Alle öffentlichen Beiträge, Kommentare oder Fotos seiner Nutzer:innen möchte Meta auf Basis seiner neuen Datenschutzrichtlinie verwenden, um eigene KI-Anwendungen damit zu trainieren. Dabei formuliert der Konzern nur sehr vage, was genau hinter der KI-Technologie steht. Nach eigenen Angaben gehe es dabei um die Gesamtheit der „generativen KI-Features und -Erlebnisse, u. a. Meta AI und die KI-gestützten Creative Tools sowie die Modelle, auf denen diese Funktionen basieren“. Aus den Erklärungen geht hervor, dass die KI-gestützten Features nicht nur für Nutzer:innen, sondern auch für Unternehmen nutzbar sein sollen. 

Bei der Verwendung personenbezogener Daten für das KI-Training möchte sich Meta auf berechtigte Interessen nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage stützen und verweist knapp auf die Zwecke Entwicklung und Verbesserung seiner Produkte. Ob das berechtigte Interesse als Rechtsgrundlage trägt und nicht vielmehr eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen erforderlich wäre, wird gerade seitens der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden geklärt. Insgesamt werfen Metas Pläne zahlreiche rechtliche Fragen unter anderem auch hinsichtlich der Transparenz auf, die europaweit einheitlich gelöst werden müssen.

3. Wie geht es weiter?

Nicht zuletzt aufgrund der vorliegenden Beschwerden hat sich der HmbBfDI bereits mit der in Europa federführenden Aufsichtsbehörde in Irland (IDPC) in Verbindung gesetzt. Diese kann Maßnahmen gegenüber Meta mit Geltung für die gesamte Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum ergreifen, beispielsweise die geplante Verarbeitung aussetzen oder ganz untersagen, solange die Einhaltung der DSGVO nicht vollständig nachgewiesen werden kann.

Aufgrund von Millionen Betroffenen in allen Mitgliedsstaaten ist eine europaweit einheitliche Bewertung der Verarbeitung personenbezogener Daten zum KI-Training bei Meta vorzugswürdig und dringend geboten. Der HmbBfDI stimmt sich eng mit seinen europäischen Kolleg:innen, besonders der IDPC, ab.

 

Hier lesen Sie die Pressemitteilung auf Englisch.