Im Oktober 2012 wurde von der Hamburgischen Bürgerschaft ein Transparenzgesetz beschlossen, das wegweisend war für die Entwicklung der Informationsfreiheit in Deutschland. Dieses runde Jubiläum wird heute Abend bei einem Empfang auf Einladung der grünen Bürgerschaftsfraktion gewürdigt (Hinweis zur Veranstaltung s.u.).
„Durch die mutige gesetzgeberische Entscheidung vor 10 Jahren ist es Hamburg gelungen, Transparenz und Informationsfreiheit zu einem Markenzeichen zu machen und Vorbild zu werden für entsprechende Entwicklungen in anderen Bundesländern. Der HmbBfDI hat diese Entwicklung in Hamburg von Anfang an begleitet und ist weiter aktiv als Beschwerdestelle für Betroffene, denen Auskünfte verweigert werden“, sagt Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Nun gilt es, die nächsten Schritte zu tun, um die Transparenz staatlichen Handelns weiter zu verbessern.“
Drei Themen sind aus Sicht des HmbBfDI bei einer Weiterentwicklung der Transparenzregelungen besonders hervorzuheben:
Einführung eines Lobbyregisters
Der Bund und einige Bundesländer haben bereits verpflichtende Lobbyregister eingeführt. Hamburg hat diese Entwicklung bisher nicht aufgegriffen. Hier bietet sich die Gelegenheit, erneut eine Vorreiterrolle zu übernehmen und als eines der ersten Länder einen echten „legislativen Fußabdruck“ zu regeln. Dieser sollte nicht nur nachvollziehbar machen, welche Interessengruppen generell Zugang zu Parlamentsmitgliedern haben, wie es das Lobbyregistergesetz des Bundes vorsieht. Vielmehr ist es darüber hinaus erforderlich aufzuzeigen, inwiefern konkret auf den Erlass von einzelnen Rechtsakten Einfluss genommen werden konnte. Welche Gruppen haben sich mit welchen Argumenten durchgesetzt? Wessen Formulierungsvorschläge wurden übernommen, welche Interessenvertretungen haben kein Gehör gefunden? Lobbyismus ist grundsätzlich nichts Ehrenrühriges. Umso wichtiger ist es, ihn aus den Hinterzimmern der Republik zu holen und ihn einer Transparenz auszusetzen, die ihn überprüfbar macht.
Digitalisierung stärkt Informationsfreiheit
Gesetze alleine können die Verwaltungen nicht transparent machen. Die Behörden müssen immer wieder aufs Neue beweisen, dass Transparenz auch in der Praxis gelebt wird. Das funktioniert in Hamburg recht gut, kann durch zunehmend digitales Verwaltungshandeln aber in der Praxis einfacher und schneller werden. Insofern dient Digitalisierung der Transparenz.
Verfassungsschutz: Was nicht geheim ist, muss nicht geheim gehalten werden
Wie die jüngste Veröffentlichung von NSU-Akten des hessischen Verfassungsschutzes zeigt, ist die Versuchung groß, die eingeräumten Möglichkeiten der Informationszurückhaltung zu nutzen und Informationen durch überlange Sperrfristen und umfassende Einstufung als Verschlusssachen gezielt dem Zugriff der Öffentlichkeit zu entziehen, selbst wenn dafür kaum materielle Gründe ersichtlich sind. So verspielt der Staat das Vertrauen seiner Bürger:innen. Möglichkeiten der Informations-zurückhaltung sind ohne Zweifel erforderlich – nicht alles kann transparent sein. Diese gesetzlichen Ausnahmen müssen aber verantwortungsvoll und mit Augenmaß angewandt werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn materielle Geheimhaltungsgründe nur vorgeschoben bzw. grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Deshalb fordert der HmbBfDI, die Bereichsausnahme zugunsten des Hamburgischen Landesamts für Verfassungsschutz aufzuheben und diesen vergleichbaren Anforderungen zu unterwerfen wie alle anderen hamburgischen Behörden.