Internationales

Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers

Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).

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Informationen zum Brexit

Sollte das Vereinigte Königreich ohne eine Vereinbarung mit der Europäischen Union ausscheiden (sogenannter No-Deal-Brexit), wird es zum Drittland im Sinne der DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen dann nur noch unter Wahrung besonderer Anforderungen dorthin übermittelt werden. Handlungsempfehlungen dazu geben die folgenden Papiere:

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