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Bewertung des Angemessenheitsbeschlusses für die USA

Die Amerikanische FreiheitsstatueFoto von Pexels

Thomas Fuchs: „Die Wahrheit ist auf dem Platz“

 

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat gestern seine Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses für die USA (EU-US Data Privacy Framework) veröffentlicht. In seiner Bewertung hat das gemeinsame Gremium der europäischen Datenschutzbehörden zahlreiche kritische Punkte identifiziert, sich aber nicht gegen eine Annahme des Beschlusses durch die EU-Kommission ausgesprochen. Die zentralen Defizite sind einerseits das Festhalten am Instrument der Massenüberwachung (sogenannte bulk collection) und andererseits die fehlende Transparenz im Rechtschutzverfahren. Auf diese Punkte hat der HmbBfDI bereits in seinem Informationsschreiben aus November 2022 hingewiesen, das auch im Lichte der EDSA-Positionierung unverändert gilt.


Hierzu Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Der nun zu erwartende Erlass der Angemessenheitsentscheidung schafft dringend benötigte Rechtssicherheit und ist trotz einiger verbesserungswürdiger Punkte ein Erfolg für den Datenschutz. Im Zuge der Verhandlungen haben die USA bisher nicht dagewesene Zugeständnisse gemacht und ihr nationales Sicherheitsrecht an europäische Grundrechtsmaßstäbe angepasst. Der Beschluss kann jedoch kein Freibrief sein. Ob und inwiefern tatsächlich Geheimdienstaktivitäten auf ein verhältnismäßiges Maß reduziert werden und wirksamer Rechtsschutz gewährleistet ist, kann nur die Umsetzung in der Praxis zeigen. Die Wahrheit ist auf dem Platz, um es im Fußballjargon zu sagen.
Es wird Aufgabe der Datenschutzbehörden und der Kommission sein, dabei sehr genau hinzuschauen, und Aufgabe der US-Administration, tiefgreifende Prüfungen auch zu ermöglichen. Die Forderung des EDSA, in Anbetracht der noch offenen Umsetzung in den USA den Überprüfungsrhythmus zu verkürzen, ist deshalb absolut richtig.
 

Hier finden Sie die Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses. Die Pressemitteilung der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutzkonferenz-online.de.