Navigation überspringen

Abschlussbericht der Task Force Cookie-Banner

Eine Restaurant-Tafel, auf der in Kreide Cookie-Banner geschrieben stehtDatenschutzStockfotos/stock.adobe.com

Im Jahr 2021 wurden 422 Cookie-Banner-Beschwerden von der Organisation NOYB (None of your Business) bei unterschiedlichen europäischen Aufsichtsbehörden eingereicht. Nach Auffassung der Organisation, welche die unterschiedlichen Beschwerdeführer vertritt, wiesen die in den Beschwerden angegebenen Cookie-Banner datenschutzrechtliche Verstöße auf.

Da die Beschwerden bei unterschiedlichen europäischen Aufsichtsbehörden eingereicht wurden, erteilte der EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) das Mandat zur Einrichtung einer Task Force „Cookie-Banner“, um die Bearbeitung der Beschwerden im Sinne einer europäisch einheitlichen Rechtsanwendung zu koordinieren.

Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war Teil der Taskforce und an der Erarbeitung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für die zu beurteilenden Cookie-Banner-Gestaltungen beteiligt.

Nach Bewertung der jeweiligen Beschwerdegenstände ist die Arbeit der Task Force mit dem am 18. Januar 2023 veröffentlichtem Abschlussbericht nunmehr beendet.

Als ein wichtiges Ergebnis kann hervorgehoben werden, dass unter den europäischen Aufsichtsbehörden mit großer Mehrheit die Auffassung vertreten wird, dass Nutzende auf derselben Ebene des Cookie-Banners, auf der sie ihre Einwilligung erteilen können gleichzeitig die Möglichkeit haben müssen, keine Einwilligung zu erteilen. Die Nichterteilung der Einwilligung darf nicht aufwändiger sein als ihre Erteilung. Darüber hinaus wurden Maßstäbe zur Beurteilung irreführender Banner-Gestaltung, wie etwa im Fließtext des Banners als Link versteckte und daher kaum erkennbare „Ablehnfunktionen“ erarbeitet. Außerdem wird es als unzulässig erachtet, vorausgewählte Kästchen auf der zweiten Ebene des Cookie-Banners anzubieten.
 

Den Abschlussbericht der Task Force Cookie-Banner finden Sie im Original hier. Sobald eine deutsche Übersetzung vorliegt, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.