Navigation überspringen

Am 15. Mai ist es wieder soweit: das Volk wird gezählt – Wichtige Informationen zum Datenschutz

Eine belebte Fußgängerzone in der kalten JahreszeitBild von Moerschy auf Pexels

Aufgrund der EU-Verordnung 763/2008 muss seit 2011 in jedem EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Zählung der Bevölkerung durchgeführt werden. Diese Volkszählung wird auch als „Zensus“ bezeichnet und von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. In Deutschland fand die letzte große Zählung der Bevölkerung im Jahr 2011 statt. Der ursprünglich für 2021 vorgesehene Zensus musste bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben werden. Daher werden nun in diesem Jahr die Bürger:innen in Deutschland und damit auch in Hamburg und Schleswig-Holstein gezählt und befragt.
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf diese statistischen Erhebungen stützen sich viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden.


Wie schon beim Zensus 2011 wird auch der Zensus 2022 nicht als Totalerhebung, sondern als registergestützte Erhebung durchgeführt. Das bedeutet, dass in großem Umfang bestehende Datenbestände der staatlichen Verwaltung (Register) als Basisinformation genutzt werden und im Rahmen der Haushaltebefragung nicht die gesamte, sondern bundesweit nur eine Stichprobe von ca. 10-12% der Bevölkerung direkt befragt wird. In Hamburg als Stadtstaat werden ca. 60.000 und in Schleswig-Holstein ca. 220.000 Haushalte direkt befragt. Daneben werden in der grundsätzlich online oder schriftlich durchgeführten Gebäude- und Wohnungserhebung sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigten befragt.


Viele Bürgerinnen und Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins werden daher ab dem 8. Mai vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Statistikamt Nord) mit der Post eine Aufforderung zur Teilnahme am Zensus 2022 erhalten und sich vielleicht fragen:

  • Was ist ein Zensus?
  • Warum habe ich diesen Brief erhalten, meine Bekannten aber nicht?
  • Um welche personenbezogenen Daten geht es und was passiert mit ihnen?
  • Muss ich Auskunft erteilen? Was ist mit dem Datenschutz?


Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit möchte daher die Betroffenen zum diesjährigen Zensus informieren. Antworten auf die genannten und weitere Fragen sowie ergänzende Informationen zum Zensus 2022 haben wir unter diesem Link bereitgestellt.
 

Zum Zensus 2022 sagt Thomas Fuchs, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Der diesjährige Zensus ist bereits der zweiter seiner Art, dennoch ist es für die Befragten beileibe kein alltäglicher Vorgang. Bürger:innen müssen im Rahmen der Volkszählung dem
Staat tiefe Einblicke in ihr Privatleben gewähren und viele personenbezogenen Informationen preisgeben. Aus diesem Grund ist der Datenschutz hier von besonderer Bedeutung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war in der Vorbereitung des
Zensus‘ gut eingebunden und wird sowohl während als auch nach der Durchführung die datenschutzkonforme Umsetzung aufmerksam begleiten. Mit den heute veröffentlichten FAQ geht der HmbBfDI auf häufige Fragen der Bürger:innen ein und möchte so dazu beitragen, bestehende
Unsicherheiten abzubauen.“