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Der HmbBfDI geht wegen Facebook-Auftritt der Hamburger Behörden auf Senat zu

Ein Smartphone, auf dem das Metasymbol zu sehen ist, dahinter verschwommen Mark Zuckerbergromain-talon/stock.adobe.com

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Viele Behörden in Deutschland nutzen für ihre externe Kommunikation mit Bürger:innen verschiedene Social Media Plattformen, unter anderem auch Facebook. Diese Nutzung durch eigene Auftritte, sog. Facebook - „Fanpages“, stößt seit Jahren auf rechtliche Bedenken.
Bereits 2018 hatte der EuGH entschieden, dass eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Anbietern dieser Facebook-Fanpages und Facebook selber besteht.


Verstöße von Facebook gegen das Europäische Datenschutzrecht sind daher auch den Seitenbetreibern zuzurechnen. Dies sind vor allem die Speicherung von und der Zugriff auf Daten in den Geräten der Nutzer:innen ohne wirksame Rechtsgrundlage und fehlende Informationen.
Anlässlich des Urteils des OVG Schleswig vom 25. November 2021, das einen jahrelangen Rechtsstreit abgeschlossen hatte, hat die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Kurzgutachten zu der aktuellen Situation und der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages erstellt, das die insofern problematische Rechtslage bestätigt.


Die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes haben beschlossen, die jeweiligen obersten Bundes- und Landesbehörden über das Kurzgutachten der DSK zu informieren, über die Rechtslage aufzuklären und auf eine Deaktivierung der Seiten durch die betroffenen Behörden hinzuwirken, soweit Nachweise für die datenschutzrechtliche Konformität der Fanpage-Nutzung nicht gelingen.


Der HmbBfDI hat bereits in der letzten Woche die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg dementsprechend informiert.