Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert nun in einem gemeinsamen Beschluss vom 5. September, dass die Anforderungen des Datenschutzrechts beim Betrieb von Fanpages erfüllt werden.
Der Beschluss mitsamt angehängtem Fragenkatalog kann hier (PDF) heruntergeladen werden. Eine englische Übersetzung findet sich hier (PDF).