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Betroffenenrechte im Rahmen des EU-US Data Privacy Framework

Zwei Hände tippen auf einer Computertastatur alphaspirit/stock.adobe.com

Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023

Die Europäische Kommission hat am 10. Juli 2023 den Angemessenheitsbeschluss für das EU-US Data Privacy Framework (EU-US DPF) angenommen. Sie kommt darin zu dem Schluss, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisten.


Seit der Annahme des neuen Angemessenheitsbeschlusses können wieder personenbezogene Daten aus der EU an die USA übermittelt werden, ohne dass weitere Übermittlungsinstrumente oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, sofern der jeweilige US-Datenempfänger auch unter dem EU-US DPF beim US Department of Commerce zertifiziert ist. Dies müssen Datenexporteure in der EU vorab prüfen. Das US Department of Commerce veröffentlicht eine entsprechende Liste.

Ihre Rechte als betroffene EU-Bürger:in


Das EU-US DPF sieht für Sie als betroffene EU-Bürger:innen neue Rechte vor (zum Beispiel das Recht auf Zugang zu Ihren Daten beziehungsweise auf Berichtigung oder Löschung unrichtiger oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten). Ihnen stehen darüber hinaus verschiedene Rechtsbehelfe offen. Dazu gehören unentgeltliche unabhängige Streitbeilegungsmechanismen und eine Schiedsstelle. Nähere Informationen zur Reichweite Ihrer Betroffenenrechten finden Sie in den Hinweisen des HmbBfDI und denen der Datenschutzkonferenz.


Wenn Sie der Meinung sind, dass ein unter dem EU-US DPF zertifiziertes US-Unternehmen, an welches Ihre Daten übermittelt worden sind, gegen seine Pflichten aus dem EU-US DPF verstoßen hat oder die Rechte, die Ihnen nach dem EU-US DPF zustehen, verletzt hat, können Sie Ihre Beschwerde beim HmbBfDI einreichen, der sie dann an das für die Bearbeitung zuständige Gremium der EU-Datenschutzbehörden weiterleiten wird. Bitte nutzen Sie dafür das vom Europäischen Datenschutzausschuss entwickelte Beschwerdeformular für gewerbliche Angelegenheiten und senden Sie dieses an uns.


Für Beschwerden mit Blick auf von Ihnen angenommene Zugriffe auf Ihre Daten durch US-amerikanische Geheimdienste oder Sicherheitsbehörden hat der Europäische Datenschutzausschuss ein gesondertes Beschwerdeformular Nachrichtendienste mit darauf bezogenen Hinweise zum Beschwerdeverfahren Nachrichtendienste erarbeitet.