… Rechts allein oder zusammen, unmittelbar oder mittelbar a) die Mehrheit des gezeichneten Kapitals des Unternehmens besitzt oder besitzen oder b) über die Mehrheit der mit den Anteilen des Unternehmens…
… nur in einem unbedingt erforderlichen Maß enthalten, 3. neben klassischen Verwaltungen auch Unternehmen der öffentlichen Hand einbeziehen und 4. der vorhandenen Rechtszersplitterung auf dem Gebiet…
… für gemeinsame Institute ebenso wie für Stiftungsprofessuren und sonstige Formen der Zusammenarbeit. Unternehmensfinanzierte Forschung nimmt einen immer größeren Anteil an der Wissenschaft ein. Deutschlandweit…
… dazugehörige Kabinettvorlagen, Verträge von öffentlichem Interesse, Gutachten, Studien und wesentliche Unternehmensdaten staatlicher Beteiligungen gehören. In das Gesetz sollte eine Regelung aufgenommen…
… der Gerichte greift § 40 Abs. 1a LFGB unter anderem deshalb unverhältnismäßig in die Rechte der betroffenen Unternehmen ein, weil die Vorschrift schon bei geringen Verstößen eine Veröffentlichung zulasse und keine…
… schützen! Whistleblowerinnen und Whistleblower sind Menschen, die Hinweise auf erhebliche Missstände in Unternehmen oder Behörden geben. Sie helfen, dadurch gravierende Rechtsverstöße aufzudecken, deren…
… handelt. Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben müssen Ansprüche auf Auskunft auch direkt gegenüber den Unternehmen geschaffen werden. Die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze darf nicht von der Rechtsform…
… Bestandteile von Subventions- und Zuwendungsvergaben und Baugenehmigungen sowie die wesentlichen Unternehmensdaten öffentlicher Beteiligungen einschließlich der Vergütung der Leitungsebenen infrage. Daher…
… und Informationsfreiheit 21. Sitzung am 13. Dezember 2010 in Kleinmachnow "Verträge zwischen Staat und Unternehmen offen legen!" Öffentliche Stellen des Bundes, der Länder und der Kommunen bedienen sich bei der…
… Expertengutachten mit geistigem Eigentum umgegangen? Gibt es Verträge zwischen den antragstellenden Unternehmen und den Gutachtern zur Abtretung von Urheberrechten? Herr Barton dazu: Zu 1.: Bei Großverfahren…