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Meldung einer Datenschutzverletzung durch Verantwortliche (Data Breach)

Dieses Formular dient der Meldung einer Datenschutzverletzung durch eine in Hamburg ansässige verantwortliche Stelle. Wenn Sie sich über einen Vorfall beschweren möchten, benutzen Sie bitte das elektronische Beschwerdeformular.

Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (vgl. Art. 4 Nr. 12 DSGVO) ist gemäß Art. 33 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich Hacker Zugriff auf personenbezogene Daten verschafft haben, Datenträger gestohlen wurden bzw. verloren gegangen sind oder wenn Datenbankinhalte unbeabsichtigt über das Internet zugänglich werden. Die Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung gemeldet werden. Ausnahmsweise kann von der Meldung abgesehen werden, wenn der Vorfall voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen führt. Im Falle eines hohen Risikos sind zudem die Betroffenen zu informieren.

Nach dem Absenden erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Eingaben mit einem Zeitstempel als PDF. Verwenden Sie dieses PDF bitte als Eingangsbestätigung. Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese von uns geprüft. Sollten sich Nachfragen ergeben (z.B. wegen der Meldefrist oder der Risikobewertung), wenden wir uns schriftlich an die meldende Stelle. Haben wir keine solchen Nachfragen, wird der Vorgang bei uns abgeschlossen, ohne dass eine Rückmeldung erfolgt.

Weitere Informationen und Beispielfälle zur Meldepflicht finden Sie auf dieser Informationsseite.