Sie wünschen die Löschung Ihres Kontos, können sich aber nicht mehr einloggen, beispielsweise weil Ihr Konto gehackt wurde:
Für die Durchführung des von Meta (dem Betreiber von Facebook/Instagram) vorgesehenen Löschprozesses ist es erforderlich, dass Meta Ihnen wieder Zugriff auf Ihr Konto gewährt. Deshalb empfehlen wir Ihnen zunächst, den unter folgendem Link beschriebenen Prozess zu durchlaufen:
Dieser Prozess kann nicht nur genutzt werden, wenn ein Facebook- oder Instagram-Konto gehackt wurde, sondern auch, wenn der oder die Kontoinhaber:in aus anderen Gründen keinen Zugriff mehr auf das Konto hat. Wenn Sie auf diese Weise nachweisen können, rechtmäßige:r Nutzer:in des Kontos zu sein, räumt Meta Ihnen den Zugriff auf Ihr Konto wieder ein. Meta ist bei Zweifeln an der Identität nach Art. 12 Abs. 6 DSGVO berechtigt, zusätzliche Informationen über die Identität der Antragsteller:in anzufordern. Sie müssen an der Identitätsfeststellung mitzuwirken, wenn Sie Zugriff auf Ihr Konto erhalten möchten. Wenn die Vorlage einer Kopie Ihres Ausweises gefordert wurde, können Ausweise oder Pässe auch teilweise geschwärzt hochgeladen werden. Nicht erforderlich sein dürften zum Beispiel Ausweisnummer und Adresse. Dies wird von Meta als Identitätsnachweis akzeptiert. Solange Sie den Anforderungen der Identitätsfeststellung nicht nachkommen, darf Meta Ihrem Antrag auf Löschung nicht entsprechen. Dieses Vorgehen dient der Missbrauchsprävention und steht mit Metas Pflicht im Einklang, einen angemessenen Schutz der Daten sicherzustellen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. f, Art. 24, Art. 32 DSGVO).
Sobald Sie wieder Zugang zu Ihrem Konto haben, nutzen Sie bitte das von Meta zur Verfügung gestellte Löschverfahren, um Ihr Konto zu löschen. Hinweise zu diesem Verfahren finden Sie hier:
Sollte dieses Verfahren nicht zum Erfolg führen, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten von Meta wenden und ausdrücklich die Löschung Ihres Kontos verlangen. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular unter https://help.meta.com/support/privacy und wählen im Verlauf den Punkt „Wie erhalte ich von dem*der Datenschutzbeauftragten Unterstützung bei einer datenschutzrechtlichen Anfrage?“ aus. Das Formular kann auch ohne Login genutzt werden. Hierzu klicken Sie bitte im sich öffnenden Login-Fenster am unteren Seitenrand auf den Textlink „Klicke hier, falls Du Schwierigkeiten hast, auf dein Konto zuzugreifen oder wenn Du kein Konto besitzt“. Es ist erforderlich, dass Sie das Konto exakt bezeichnen (möglichst URL, Nutzername, verknüpfte E-Mail-Adresse).
Bitte beachten Sie, dass Meta nach Artikel 12 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet ist, betroffenen Personen bei Anträgen gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO (darunter auch Art. 17: Recht auf Löschung) innerhalb eines Monats nach Eingang über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Der HmbBfDI kann in dieser Sache nicht tätig werden, solange Sie die beschriebenen Schritte nicht durchlaufen haben. Ihre Beschwerde kann daher von uns nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass Sie belegen, das obige Verfahren insgesamt absolviert zu haben. Hierfür fügen Sie bitte die entsprechende Korrespondenz mit Meta vollständig bei.