Sie möchten, dass ein YouTube-Video gelöscht wird, das Ihre personenbezogenen Daten enthält (beispielsweise Name, Bild- oder Audioaufnahmen) und von einer anderen Person auf YouTube veröffentlicht wird? Bitte beachten Sie zunächst die folgenden Hinweise und prüfen Sie, ob Sie das richtige Verfahren durchlaufen haben:
Wir empfehlen Ihnen zunächst, eine Datenschutzbeschwerde bei YouTube einzureichen. Hinweise hierzu finden Sie unter: https://support.google.com/youtube/answer/7585465
Bitte beachten Sie, dass Google nach Artikel 12 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet ist, betroffenen Personen bei Anträgen gemäß den Artikeln 15 bis 22 DSGVO (darunter auch Art. 17: Recht auf Löschung) innerhalb eines Monats nach Eingang über die auf Antrag ergriffenen Maßnahmen zu informieren.
Sollte dieses Vorgehen nicht zum Erfolg führen, können Sie direkt gegen die Person vorgehen, die das betreffende Video über ihr Konto veröffentlicht hat. Dies ist entweder privatrechtlich, gegebenenfalls mit Hilfe eines oder einer Rechtsanwält:in, oder durch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde möglich. Zuständig ist die Datenschutzbehörde am Wohnsitz der Person, die das Video hochgeladen hat. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kann Sie hierbei also nur unterstützen, wenn das Video von einer Person mit Wohnsitz in Hamburg hochgeladen wurde. Wenn dies der Fall ist, können Sie unten den Sachverhalt schildern.
Aus Erfahrung ist uns bekannt, dass das Vorgehen gegen die hochladende Person erfolgversprechender ist und vor allem deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt als ein Vorgehen gegen YouTube/Google.
Wenn Ihnen dieser Weg nicht möglich ist, zum Beispiel weil Ihnen die hochladende Person unbekannt ist, können wir Sie dabei unterstützen, Ihren Löschungsanspruch gegenüber Youtube/Google geltend zu machen. Ihre Beschwerde kann von uns jedoch nur unter der Voraussetzung angenommen werden, dass Sie belegen, die oben beschriebene Datenschutzbeschwerde eingereicht zu haben. Hierfür fügen Sie bitte die entsprechende Korrespondenz mit Youtube/Google vollständig bei.