Durch Medienanfragen und einige Beschwerden Betroffener erhält der HmbBfDI vermehrt Hinweise, dass die Kontaktdaten von Besucherinnen und Besuchern, die auf Grund der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beim Besuch von Gewerbe- und Gastbetrieben erfasst werden müssen, häufig offen und für Dritte zugänglich ausliegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.