Der gestern veröffentliche Bericht der EU-Kommission zur Bewertung und Überprüfung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zieht im Wesentlichen ein positives Fazit. Die Gelegenheit, nach nun schon mehr als zwei Jahren Praxis der Datenschutzgrundverordnung mit neuen Vorschlägen erkennbare Fehlentwicklungen zu korrigieren, wird jedoch nicht genutzt.