Gaststätten, Friseursalons und andere Einrichtungen sind nach der Hamburgischen SARS-CoV-2-EindämmungsVO verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben und vier Wochen aufzubewahren. Zahlreiche Beratungsanfragen und Beschwerden beim HmbBfDI haben gezeigt, dass bei den Gewerbetreibenden eine große Unsicherheit herrscht, wie diese Anforderung umzusetzen ist.