Der HmbBfDI hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offiziell gewarnt, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. on-demand-Variante zu verwenden. Dies verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), da eine solche Nutzung mit der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA verbunden ist.