Die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, die Facebook untersagt, Daten von WhatsApp-Nutzern massenhaft für eigene Zwecke zu nutzen, wurde vom OVG Hamburg gestern als rechtmäßig bestätigt. Eine entsprechende Beschwerde Facebooks gegen die vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg blieb erfolglos. Damit darf Facebook auch weiterhin keinen Datenabgleich von Millionen von Nutzerdaten des konzerneigenen Messenger-Dienstes WhatsApp vornehmen.