Mit dem morgigen Tag vollzieht sich ein Paradigmenwechsel im europäischen Datenschutzrecht, der sich auf alle Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger in der EU und auch außerhalb auswirkt. Nachdem der Gesetzgeber seinen Beitrag geleistet hat, ist es nun an den Aufsichtsbehörden, für einen einheitlichen Vollzug der europaweit geltenden Regeln zu sorgen.