Nach den nunmehr ersten sieben Monaten unter der seit dem 25. Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es Anlass für ein Zwischenresümee. Die Umsetzung der neuen Regelungen hat die öffentliche Verwaltung, die Unternehmen und auch die Datenschutz- Aufsichtsbehörden in dieser Zeit intensiv beschäftigt. Die gesammelten Erfahrungen zeigen, dass mit Blick auf den Geltungsanspruch und die Rechtspraxis die Kluft zwischen Sein und Sollen größer wird. Die DSGVO hat leider manche Verunsicherung und Fehlentwicklung mit sich gebracht; hierzu zählt auch die Gefahr einer Überbürokratisierung, nicht zuletzt hinsichtlich der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Europa. Zu guter Letzt ist zu konstatieren, dass angesichts verdoppelter Eingabezahlen die personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden – gerade auch in Hamburg – leider nach wie vor unzureichend ist. Positiv hingegen lässt sich der DSGVO bescheinigen, dass sie einen deutlichen Wandel des Datenschutzbewusstseins bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Behörden und Unternehmen herbeigeführt hat.