Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen beiden Entscheidungen, die gestern veröffentlicht wurden, das Persönlichkeitsrecht in der digitalen Welt gestärkt. Es hat das Recht auf Vergessenwerden in einer Weise fortentwickelt, die die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit wie auch das informationelle Selbstbestimmungsrecht optimiert. Die in beiden Fällen in dem Verfahren vom Gericht angeforderten Stellungnahmen des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurden bestätigt.