Bericht über angebliche Untersagung des Schulunterrichts per Skype durch den HmbBfDI ist eine Falschmeldung

Gestern erschien im Online-Bereich des Hamburger Abendblatts der Artikel: „Hamburger Datenschutzbeauftragter untersagt Skype“. Darin wird u.a. ausgeführt: „Nicht nur viele Eltern sitzen im Homeoffice, auch Hamburgs Schüler müssen zu Hause büffeln. Und auch die rund 22.000 Lehrer stehen in der Corona- Krise vor einer Herausforderung und müssen versuchen, den Kindern und Jugendlichen den aktuellen Lernstoff aus der Ferne zu vermitteln. Unterricht via Skype ist dabei jedoch nicht möglich. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hat diese Form des schulischen (Fern-)Unterrichts untersagt.“ Ferner wird darin berichtet, dass Elternvertreter das Skype-Verbot des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten unterstützen.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) stellt fest: Es hat weder ein Skype-Verbot noch eine Untersagung des Unterrichts via Skype oder eines anderen Messenger-Dienstes durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit persönlich oder durch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegeben. Richtig ist, dass ein Mitarbeiter vor dem Hintergrund einer diesbezüglichen Eingabe mit dem zuständigen behördlichen Datenschutzbeauftragten der Schulbehörde Kontakt aufgenommen hat. Dieser hat sich dann mit der Schulleitung vor Ort in Verbindung gesetzt. Aufgrund der erfolgten Beratung durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten der BSB hat die Schulleitung entschieden, das Skype-Angebot einzustellen und auf andere Lösungen zu setzen.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte sieht gleichwohl – wie seine Kolleginnen und Kollegen in anderen Bundesländern – die Nutzung von kommerziellen Kommunikationsplattformen für schulische Zwecke unter datenschutzrechtlichen Aspekten grundsätzlich kritisch. Es ist jedoch die klare Position, in enger Absprache mit der Behörde für Schule und Berufsbildung auf Überzeugungsarbeit bei den verantwortlichen Stellen, nicht aber auf Untersagungen und Verbote zu setzen. Dies gilt in besonderem Maße in der gegenwärtigen Situation der Corona-Krise, die für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer massivste Herausforderungen mit sich bringt. Wir sind mit der Schulbehörde im Gespräch, wie man schnellstmöglich eine Lösung für die Nutzung bereitstellen kann, um die Schülerinnen und Schüler unter den Pandemie-Bedingungen Online unterstützt unterrichten kann. Um alternative Kommunikationswege in der gegenwärtigen Situation aufzuzeigen, hat der HmbBfDI in den letzten Tagen entsprechende Hinweise erarbeitet und wird diese im Rahmen einer allgemeinen Aufklärungskampagne zum Thema Corona und Datenschutz morgen veröffentlichen.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Ich bin entsetzt über die Berichterstattung. Gerade in dieser Situation der hohen Unsicherheit und Angst, die durch die Corona-Pandemie bei vielen Menschen ausgelöst wird, sollte journalistische Sorgfalt das Gebot der Stunde sein. Alles andere schürt Vorurteile, hilft dem Populismus und ist der Wahrheit abträglich.“


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