Der Schutz der Privatsphäre als Jahrhundertaufgabe –
digitale Entwicklung braucht starken Datenschutz

Der HmbBfDI legt seinen 27. Tätigkeitsbericht Datenschutz für das Berichtsjahr 2018 vor.

Nach den nunmehr ersten sieben Monaten unter der seit dem 25. Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gibt es Anlass für ein Zwischenresümee. Die Umsetzung der neuen Regelungen hat die öffentliche Verwaltung, die Unternehmen und auch die Datenschutz- Aufsichtsbehörden in dieser Zeit intensiv beschäftigt. Die gesammelten Erfahrungen zeigen, dass mit Blick auf den Geltungsanspruch und die Rechtspraxis die Kluft zwischen Sein und Sollen größer wird. Die DSGVO hat leider manche Verunsicherung und Fehlentwicklung mit sich gebracht; hierzu zählt auch die Gefahr einer Überbürokratisierung, nicht zuletzt hinsichtlich der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in Europa. Zu guter Letzt ist zu konstatieren, dass angesichts verdoppelter Eingabezahlen die personelle Ausstattung der Datenschutzbehörden – gerade auch in Hamburg – leider nach wie vor unzureichend ist. Positiv hingegen lässt sich der DSGVO bescheinigen, dass sie einen deutlichen Wandel des Datenschutzbewusstseins bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie bei Behörden und Unternehmen herbeigeführt hat.

Dazu Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informations-freiheit: „Datenschutz und Privatsphäre gehören zu den Top-Themen dieses Jahrhunderts. Das sieht auch der Apple-Chef Tim Cook, der im vergangenen Jahr immer wieder den hohen Standard des neuen europäischen Datenschutzrechts öffentlich hervorgehoben hat. Ein Blick auf die Debatte der letzten Monate zeigt: Diese positive Sichtweise wird hierzulande nicht immer geteilt. Stattdessen wurden mit dem Inkrafttreten der DSGVO zahlreiche Legenden und Pseudo-Skandale verknüpft: Hier war die Rede u.a. vom Verbot der Klingelschilder mit Namensaufdruck für Vermieter, dem Ende der Fotografie in der Öffentlichkeit oder auch einem massenhaften Löschen von polizeilichen Akten aufgrund der neuen Regelungen, die eine Kriminalprävention der Polizei behindere. Ich beobachte mit Sorge, dass anstelle von Information und Aufklärung die Fiktion einer wirtschaftsfeindlichen sowie täterfreundlichen Verbotskultur durch den modernen Datenschutz eine negative Grundstimmung erzeugt wird.

Doch der Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern ein Menschenrecht. Er fordert nicht nur den Vollzug und die Überwachung der Gesetze, sondern auch die Beratung, Aufklärung und Information als Voraussetzung für eine selbstbestimmte Grundorientierung des Einzelnen in der digitalen Welt.

Wir stehen gegenwärtig am Beginn einer Entwicklung, die das Leben der Menschen von Grund auf verändern wird. Im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, des Targeting, biometrischer Überwachung und des social scoring sind die empfindlichsten Stellen des Menschen seine Daten. Digitalisierung und Datenschutz dürfen daher keine Gegensätze sein, sonst verspielen wir die Chance auf einen Fortschritt mit menschlichem Antlitz. Wir alle haben es in der Hand, im Prozess des digitalen Wandels intelligente Strukturen mit Sorgfalt und Augenmaß zu entwickeln, die Digitalisierung und Datenschutz nicht gegeneinander ausspielen, sondern als das verstehen, was sie sind: Zwillingsseelen, die in unserer Lebenswelt fest verankert sein müssen.“


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