EuGH-Generalanwalt bestätigt Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörden gegenüber Facebook und Fanpagebetreibern

Im Verfahren des Unabhängigen Landeszentrums Datenschutz (ULD) gegen die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein hat gestern der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Yves Bot, seine Schlussanträge vorgelegt. Darin bestätigt er sowohl die Auffassung des ULD über die datenschutzrechtliche Verantwortung von Betreibern von Facebook Fanpages als auch die seit langem durch den HmbBfDI und andere europäische Datenschutzbehörden (Belgien, Frankreich, Spanien, Niederlande) vertretene Rechtsaufassung, dass auf die Aktivitäten von Facebook in den Mitgliedstaaten grundsätzlich das nationale Datenschutzrecht Anwendung findet, obwohl Facebook seine europäische Hauptniederlassung in Irland betreibt. Anknüpfungspunkt für die nationale Aufsicht ist, wie der Generalanwalt ausdrücklich bestätigt, dass Facebook Germany, deren Sitz sich in Hamburg befindet, in Deutschland effektiv und tatsächlich eine Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung ausübt und damit eine Niederlassung betreibt.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Die Schlussanträge des Generalanwalts enthalten klare Vorschläge für den EuGH hinsichtlich der seit Jahren schwelenden Rechtsstreitigkeiten zwischen den Aufsichtsbehörden auf der einen und Facebook sowie den Betreibern von Facebook Fanpages auf der anderen Seite. Soweit der EuGH dem Generalanwalt folgt, werden die Aktivitäten von Facebook in Europa nach Maßgabe des geltenden Rechts auch weiterhin durch die unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden überwacht werden. Ich gehe davon aus, dass unsere Anordnung zum geplanten Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook im Hinblick auf deutsche Nutzer weiterhin fort gilt. Gleichzeitig ist den Betreibern von Fanpages zu raten, den weiteren Verlauf des Verfahrens vor dem EuGH zu beobachten: Künftig könnten diese als für die Datenverarbeitung Verantwortliche hinsichtlich der von den Besuchern dieser Seite erhobenen Daten neben Facebook in die datenschutzrechtliche Verantwortung genommen werden.“

Die Schlussanträge des Generalanwalts finden sich hier.


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