Vermerke

Abdingbarkeit von technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Art. 32 DSGVO sieht vor, dass Verantwortliche und Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu schützen. Der Vermerk des HmbBfDI behandelt die Frage, ob betroffene Personen in ein niedrigeres Schutzniveau, als rechtlich geboten ist, einwilligen können (Stand: Januar 2022).

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Datenaustausch via dDatabox

Die dDatabox wird von Dataport als Dienst zum Datenaustausch angeboten und kann von allen Organisationsbereichen als verantwortliche Stellen der Dataport-Trägerländer beauftragt werden. In seiner Handreichung beschreibt der HmbBfDI den Dienst und erörtert Fragen zum Datenschutz und zur Verwendung zum Datenaustausch bei hohem Schutzbedarf (Stand: März 2021).

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Rechtliche Bewertung von Fotografien einer unüberschaubaren Anzahl von Menschen nach der DSGVO außerhalb des Journalismus

Der Vermerk des HmbBfDI vom März 2018 befasst sich mit der Fragestellung, wie seit Geltung der DSGVO Bildaufnahmen zu bewerten sind, die nicht im journalistischen Umfeld oder zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten von einer großen Anzahl von Personen, insbesondere im öffentlichen Raum angefertigt werden.

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