JI-Richtlinie der EU

Zeitgleich mit der Datenschutz-Grundverordnung hat die EU auch eine Datenschutz-Richtlinie im Bereich von Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) auf den Weg gebracht. Sie ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und wird - wie die DSGVO - nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab Mai 2018 geltendes Recht in der gesamten EU.

Die im Amtsblatt der Europäischen Union am 4. Mai 2016 veröffentlichte deutsche Textfassung der JI-Richtlinie (Richtlinie der EU 2016/680) kann nachstehend im PDF-Format heruntergeladen werden.