Intelligente Verkehrssysteme und Datenschutz
Intelligente Verkehrssysteme und Datenschutz
Intelligente Verkehrssysteme und Datenschutz
Vom 11. bis zum 15. Oktober 2021 findet in Hamburg der 27. ITS-Weltkongress unter dem Motto „Experience Future Mobility Now“ statt. Der ITS Weltkongress ist die weltweit größte Veranstaltung zu intelligenten Verkehrssystemen und -diensten (ITS = Intelligent Transport Systems and Services) und ist Treffpunkt für die Mobilitäts-, Logistik- und Digitalisierungsbranche.
Gegenstand des Kongresses sind innovative Technologien, die die Mobilität effizienter, sicherer sowie auf „klügere“ Weise nutzbar und damit u.a. umweltfreundlicher machen sollen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Bereich wurden auf europäischer Ebene geschaffen durch die Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (ergänzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2015/962 hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste). In Deutschland wurde diese Richtlinie umgesetzt durch das IVSG, Intelligente Verkehrssysteme Gesetz. Konkrete Aspekte intelligenter Verkehrssysteme haben zu Änderungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetzes geführt, u.a. durch die Aufnahme von Regelungen für Kraftfahrzeuge mit automatisierten oder autonomen Fahrfunktionen.
Wie es in der ITS-Strategie der FHH (PDF) heißt, ist „das Handlungsfeld Daten zentrales Thema und Grundlage für alle fachlich-inhaltlichen Themen“ (dort S. 18). Dabei handelt es sich auch um personenbezogene Daten, also um Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Solche personenbezogenen Informationen fallen in den Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes oder spezifischer datenschutzrechtlicher Vorgaben. Deshalb ist die Berücksichtigung des Datenschutzes eine wichtige Rahmenbedingung für ITS-Vorhaben.
Daher arbeitet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in ITS-Gremien der FHH mit und begleitet einzelne Projekte, die Gegenstand des ITS-Kongresses in Hamburg sind. Er wirkt dabei auf eine korrekte Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch die Stellen und Projektbeteiligte hin, die die Verantwortung für die rechtskonforme Verarbeitung personenbezogener Daten tragen.
Wiederholt hat sich der HmbBfDI mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um „Hamburg Electric Autonomous Transportation (HEAT)“ befasst. HEAT ist ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das die HOCHBAHN gemeinsam mit anderen Projektbeteiligten in der Hafencity durchführt. Erprobt wird dort der erste automatisiert fahrende Kleinbus Hamburgs im ÖPNV. Der Bus selbst ist mit Kameras – nach außen und innen – sowie mit Radar- und Lidar-Komponenten ausgestattet. Es finden eine Kommunikation mit Sensoren im Straßenbereich und eine Beobachtung durch die Leitstelle der HOCHBAHN statt. Bei der Fertigung von Bildern oder Aufnahmen im öffentlichen Bereich ist das Datenschutzrecht zu berücksichtigen. Insbesondere sind die davon betroffenen Passanten und Fahrgäste über die mit HEAT einhergehende Datenverarbeitung zu informieren. Dem HmbBfDI war es daher ein besonderes Anliegen, dass diesen Informationspflichten am und im Bus sowie auf der Strecke und auf der Webseite der HOCHBAHN nachgekommen wird.
Für die Umsetzung anderer ITS-Projekte müssen keine oder nur wenige personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das gilt z.B. für eine App, die dem HmbBfDI vorgestellt worden ist, über die Dienstleister aus dem Bereich Kurier, Express und Paket Liefer- und Ladezonen für einen gewissen Zeitraum buchen können. Eine datensparsame Herangehensweise ist aus Sicht des HmbBfDI zu begrüßen. Dieser Ansatz der weitgehenden Vermeidung personenbezogener Daten oder ihrer frühzeitigen Anonymisierung (Verpixelung, Abstrahierung etc.) bildet eine wesentliche Strategie, um die Anforderungen intelligenter Mobilität mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte in Einklang zu bringen.
Über den Kongress hinaus begleiten wird der HmbBfDI Projekte aus dem Bereich des Verkehrsmanagements, z.B. zur Ermittlung von Verkehrsmenge und Reisezeit. Für die Datenverarbeitung zu diesem Zweck gibt es mit § 63e Straßenverkehrsgesetz spezialgesetzliche Vorgaben, die ebenso wie die grundsätzlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu berücksichtigen sind.
Die intelligente Mobilität und der vernetzte Verkehr werden in der Freien und Hansestadt Hamburg auch nach Ende des ITS-Kongresses Thema bleiben. Die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Fragen werden auch den HmbBfDI weiterhin beschäftigen.