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Europa / Internationales

Drei EU-Fahnen wehen vor einer abgerundeten Gebäudefassade GrecaudPaul/stock.adobe.com

Hamburg in Europa

Datenschutzrecht ist europäisches Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt in der gesamten Europäischen Union. Entscheidungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können daher unmittelbare Auswirkungen auf Ihren Anspruch auf Datenschutz haben. Das gilt auch für Gerichtsurteile aus anderen EU-Staaten.

Wir als Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beobachten die Entwicklungen in Brüssel, Luxemburg und den europäischen Nachbarstaaten und tauschen uns mit Kolleg:innen in ganz Europa aus, um auf Rechtsfragen möglichst einheitliche Antworten zu finden. 

Mehr zum Thema

Sie interessiert, wie im Zusammenspiel der europäischen Aufsichtsbehörden bei Wahrung des One-Stop-Shop-Prinzips im EDSA bindende Entscheidungen entstehen?

Im Beitrag aus der Fachzeitschrift für Datenschutzrecht (RDV, Heft 1/2023) von Herrn Fuchs “Die Instagram/Meta – Entscheidung zum Datenschutz bei Minderjährigen als case study für ein Art. 65-Verfahren" finden Sie umfassende Informationen zum Thema.

Wussten Sie schon?

Die EU und die USA haben sich im EU-US Data Privacy Framework auf Standards für die Übermittlung personenbezogener Daten nach Amerika geeinigt. Den Vorgänger dieses Vertrags, das Abkommen „Privacy Shield“, hatte der EuGH nicht für ausreichend erachtet, um die Daten der Europäer:innen zu schützen. Dies hat auch Auswirkungen auf laufende Hamburger Verfahren. 

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