Gebührenordnung für die datenschutzrechtliche Kontrolle im nichtöffentlichen Bereich

Entsprechend § 25 Abs. 1 Satz 2 des Hamburgischen Datenschutzgesetzes ist mit dem 3. Dezember 2019 die Gebührenordnung für die datenschutzrechtliche Kontrolle im nichtöffentlichen Bereich (Datenschutzgebührenordnung - DSGebO) in Kraft getreten. Sie wurde im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht (HmbGVBl. 2019, S.417). Der Text kann im PDF-Format heruntergeladen werden.

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 608)