Informationen zur Meldepflicht von Datenschutzverletzungen
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Verantwortliche in bestimmten Fällen, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden (Art. 33) sowie ggf. die Betroffenen zu benachrichtigen (Art 34). Dies ist ein wichtiges und in seiner Dimension neues Instrument zur Risikobeherrschung bei der Verarbeitung schutzwürdiger Daten.
Hinweise zur korrekten Umsetzung dieser Verpflichtung finden Sie in diesem Papier (PDF). Eine Schutzverletzung können Sie online über dieses Formular melden.