Neue Bilder bei Google Street View

Neue Bilder bei Google Street View

08.09.2023 Google

Wichtige Vorab-Information für Betroffene:

Wenn Sie Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung verpixeln lassen möchten und damit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Google widersprechen möchten, müssen Sie bitte einen Widerspruch bei Google einreichen. Welche Möglichkeiten Sie hierfür haben, haben wir weiter unten im Artikel für Sie zusammengestellt. Erst wenn dies nicht zu Erfolg führt, können Beschwerden anschließend über unser Online-Formular eingelegt werden.


Google hat am 25. Juli 2023 neue Aufnahmen aus ganz Deutschland veröffentlicht, die per Street-View-Fahrzeug oder zu Fuß mit einem Kamerarucksack aufgenommen wurden. Damit hat Google sein Angebot an Bildaufnahmen aktualisiert und erweitert. Denn bisher waren lediglich Aufnahmen der 20 größten Städte Deutschlands in dem Dienst enthalten. Diese Bilder stammen aus den Jahren 2008 bis 2010.

Die für den Dienst verwendeten Aufnahmen stammen von Kamerafahrten aus dem Jahr 2022 und von Fahrten, die ab 22. Juni 2023 in ganz Deutschland durchgeführt werden. Die jeweiligen Zeitpläne für die Aufnahmen wurden vorab auf der Website von Google veröffentlicht. Die Aufnahmen aus den Jahren 2008 bis 2010 wurden entfernt.

Datenschutzrechtliche Anforderungen an Google

Zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Panoramadiensten, wie zum Beispiel Street View, hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) bereits Stellung (PDF) genommen. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Panoramabildern kann nach Auffassung der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden demnach als zulässig bewertet werden, sofern die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Verantwortlich für die im Rahmen von Street View erfolgenden Datenverarbeitungen ist die Google LLC mit Sitz in den USA. Google ist im März 2023 an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit herangetreten, um die datenschutzrechtlichen Fragen rund um die Veröffentlichung der neuen Bildaufnahmen zu erörtern.

Bei der Durchführung der Kamerafahrten in 2022 hatte Google nach eigenen Angaben die Veröffentlichung der Bilder im Dienst Street View noch nicht beabsichtigt. Vorgesehen waren die Bilder nur für interne Auswertungen und Verbesserungen des Kartendienstes Google Maps. In welchen Landkreisen und Städten Google im Jahr 2022 Aufnahmefahrten vorgenommen hat, hat Google dabei jeweils vorab auf dieser Seite veröffentlicht. Die Informationen für das Jahr 2022 sind unter folgendem Link abrufbar.

Die Öffentlichkeit war zum Zeitpunkt der Aufnahmen nicht darüber informiert, dass die Bilder im Dienst Street View veröffentlicht werden können. Aus diesem Grund hat der HmbBfDI von Google gefordert, dass das Unternehmen die Öffentlichkeit über die geänderte Verwendungsabsicht informiert. Zudem wird betroffenen Personen die Möglichkeit eingeräumt, vor und auch nach der Veröffentlichung der neuen Bilder, Widerspruch gegen die Abbildung ihres Hauses / Grundstücks einzulegen. Google hat dann die Aufnahmen zu verpixeln (sog. “Blurring”).

Widersprüche gegen die Abbildung des eigenen Hauses / Grundstücks können bei Google ab sofort eingelegt werden. Wurde die Verpixelung vor der Veröffentlichung des Bildes beantragt, so wird das Grundstück im Dienst Street View von Beginn an nur verpixelt dargestellt. Geht der Widerspruch erst nach der Veröffentlichung bei Google ein, erfolgt die Verpixelung nachträglich. Wie auch bisher schon werden Gesichter und Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung der Bilder durch Google verpixelt, ohne dass hierfür Anträge durch die Betroffenen erforderlich sind. Sollte diese Verpixelung nicht ausreichen, kann auch nach Veröffentlichung eine Korrektur beantragt werden. Die Verpixelung erfolgt jeweils in den Rohdaten, das heißt Google bewahrt die unverpixelten Abbildungen nicht auf.

Widerspruchsmöglichkeiten

Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Dies betrifft insbesondere die unverpixelte Darstellung des eigenen Hauses / Grundstücks, aber auch des eigenen Kfz oder der eigenen Person, sofern diese auf den Bildern erkennbar sein sollte. Ein Widerspruch ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Sie können als Eigentümer:in bzw. Mieter:in der Veröffentlichung von Abbildungen Ihres privaten Grundstücks / ihrer privaten Wohnung unter Nennung der Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. nähere Beschreibung des Objekts) widersprechen. Bei Etagenwohnungen ist das bewohnte Stockwerk anzugeben.

Ein Widerspruch kann unter folgenden Kontaktmöglichkeiten eingelegt werden:

  1. Per E-Mail an:
    streetview_deutschland@google.com

  2. Per Formular:
    https://support.google.com/maps/contact/street_view_de_ppoo

  3. Per Brief an:
    Google LLC,
    Betr.: Street View
    PO Box 111607
    20416 Hamburg

  4. Über das „Problem melden”-Feature von Google Street View:
    Der Dienst Google Street View bietet auf jeder der angezeigten Aufnahmen bei der Standortanzeige im Dreipunktmenü den Menüpunkt „Problem melden” bzw. „Report a problem”.

Hinweise des HmbBfDI

Prüfung datenschutzrechtlicher Beschwerden

Datenschutzrechtliche Beschwerden gegen die Google LLC werden im Rahmen seiner Zuständigkeit vom HmbBfDI bearbeitet. Voraussetzung für das Einlegen einer Beschwerde ist die eigene Betroffenheit, d.h. die Verarbeitung der eigenen personenbezogener Daten durch Google im Dienst Street View. Betroffene Personen sollten vor Einlegen einer datenschutzrechtlichen Beschwerde zunächst die Betroffenenrechte aus der DSGVO (z.B. Widerspruchsrecht) selbst gegenüber Google geltend machen. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, können Beschwerden anschließend über das Online-Formular eingelegt werden.

Ausserdem hat der HmbBfDI einige Fragen und Antworten zu diesem Thema im Vorfeld zusammengefasst:

FAQs

Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus dem öffentlichen Straßenraum kann Google auf die Rechtsgrundlage des Artikel 6 (1) f) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stützen. Danach dürfen personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist und nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen.
Google darf Aufnahmen nur von Bereichen machen, die vom öffentlichen Raum aus einsehbar sind. Zudem hat das Unternehmen durch Schutzvorkehrungen, wie zum Beispiel die Verpixelung von Gesichtern und Kfz-Kennzeichen, sicher zu stellen, dass bei der Aufnahme und Veröffentlichung die Rechte betroffener Personen gewahrt werden. Google bietet zudem – wie von der Datenschutzkonferenz (DSK) mit Beschluss vom 12.05.2020 (PDF) gefordert – die Möglichkeit an, Häuserfassaden und private Grundstücke unkenntlich zu machen. Dies ist über einen Widerspruch möglich.
Bei Einhaltung dieser Voraussetzungen muss Google von den betroffenen Personen keine Einwilligung zur Aufnahme und Veröffentlichung der Bilder einholen.

Ja, dies ist möglich, da Google Aufnahmen aus allen Regionen Deutschlands im Dienst Street View anzeigt. Grundstücke / Wohnungen werden allerdings verpixelt abgebildet, wenn betroffene Personen Widerspruch gegen die Abbildung des Grundstücks eingelegt haben.

Ja. In dem Fall wird der Standort des Grundstücks für eine Verpixelung vorgemerkt. Sollten Aufnahmen von dem Standort angefertigt und veröffentlicht werden, dann wird das Grundstück lediglich verpixelt angezeigt.

In der Vergangenheit eingelegte Widersprüche gegen die Veröffentlichung von Häuser-Aufnahmen im Dienst Street View werden für die ab 2022 angefertigten Aufnahmen nicht berücksichtigt. Alle betroffenen Personen, die ihr Haus oder ihre Wohnung künftig nicht in Street View abgebildet sehen möchten, müssen daher erneut Widerspruch gegen die Abbildung der neuen Aufnahmen einlegen.

Ja. Wenn Google in der Zukunft Aktualisierungsfahrten durchführt, werden die ab Juni 2023 eingelegten Widersprüche berücksichtigt. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei einer zukünftigen Veröffentlichung aktualisierter Straßenaufnahmen im Dienst Street View das einmal verpixelte Grundstück dort nicht wieder unverpixelt erscheint.

Ja. Google verpixelt von sich aus Kfz-Kennzeichen und erkennbare Gesichter von Personen. Wenn das eigene Auto oder die eigene Person in dem Dienst abgebildet sind, nimmt Google auf Antrag der betroffenen Person über die Verpixelung von Kennzeichen und Gesicht hinaus eine Unkenntlichmachung des gesamten Fahrzeugs bzw. der gesamten Person vor.

Sie sollten den Standort und eine möglichst genaue Beschreibung angeben. Bei privaten Grundstücken genügt in der Regel die Anschrift des Hauses (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), deren Eigentümer:in oder Mieter:in Sie sind. Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen sind zusätzliche Angaben (z.B. Stockwerk) erforderlich, die das Auffinden der Wohnung in der Fassade ermöglichen.

Im Regelfall fordert Google keine Nachweise dafür, dass Sie Eigentümer oder Mieter des Hauses / Grundstücks sind, dessen Verpixelung Sie wünschen. Zulässig und rechtlich erheblich sind aber nur solche Anträge, die von Betroffenen stammen.