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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Thomas Fuchs

Der Jurist Thomas Fuchs (* 1965) ist seit 2021 Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Von 2008 bis 2021 war er Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, zudem Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz sowie stellv. Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. 

Nach seinem Studium trat Fuchs 1996 in den Staatsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Er war u.a. persönlicher Referent des Wirtschaftssenators, Leiter der Präsidialabteilung der Behörde für Wissenschaft und Forschung, Abteilungsleiter in der Kulturbehörde sowie Vorstandsmitglied der Stiftung Elbphilharmonie.
 

Vita

Hier erfahren Sie mehr zum Werdegang von Thomas Fuchs

Seit dem 1. November 2021 ist der Jurist Thomas Fuchs der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

2008-2021      Direktor der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)

2020-2021      Themenbeauftragter "Intermediäre" der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM)

2014-2021      Koordinator des Fachausschusses „Netze, Technik, Konvergenz“ der DLM und Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)

2004-2008      Leiter der Abteilung Theater, Musik und Bibliotheken in der Kulturbehörde

2005-2008      Vorstand Stiftung Elbphilharmonie

2001-2003      Leiter der Präsidialabteilung der Behörde für Wissenschaft und Forschung

1999-2001      Persönlicher Referent des Wirtschaftssenators

1996                Eintritt in den Staatsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg

1995                Zweites Juristisches Staatsexamen

1994                Magister Legum Europae (LL.M. Eur.) am Zentrum für Europäische Rechtspolitik, Bremen

1993                Erstes juristisches Staatsexamen

1988-1993      Jurastudium Hamburg

Wussten Sie schon?

Die Hamburgische Bürgerschaft wählt einen Kandidaten/eine Kandidatin für jeweils fünf Jahre in das Amt des/der Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Wiederwahl ist für eine zweite Amtszeit möglich.