Koordinierte Prüfung internationaler Datentransfers
Im Rahmen einer länderübergreifenden Kontrolle durch die Datenschutzaufsichtsbehörden werden Datenübermittlungen durch Unternehmen in Staaten außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittstaaten) überprüft. Das Ziel ist die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs in seiner Schrems-II-Entscheidung vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18).
Die an der Kontrolle teilnehmenden Behörden schreiben nun die jeweils ausgewählten Unternehmen auf der Basis eines gemeinsamen Fragekatalogs an. Dabei wird es unter anderem um den Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand, zum Hosting von Internetseiten, zum Webtracking, zur Verwaltung von Bewerberdaten und um den konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten gehen. Nachstehend die einzelnen Fragebögen:
- Zum Einsatz von Dienstleistern zum E-Mail-Versand (PDF)
- Zum Einsatz von Dienstleistern zum Hosting von Internet-Seiten (PDF)
- Zum Einsatz von Webtracking (PDF)
- Zum Einsatz von Dienstleistern zur Verwaltung von Bewerberdaten (PDF)
- Zum konzerninternen Austausch von Kundendaten und Daten der Beschäftigten (PDF)