PM der DSK - Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig
PM der DSK - Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig
22.06.2021
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DSK
In ihrer Pressemitteilung vom 21.6.2021 weist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) darauf hin, dass auch bei Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 4. Juni 2021) eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen erforderlich ist. Die Pressemitteilung der DSK kann nachstehend heruntergeladen werden.