PM der DSK - Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig

PM der DSK - Ergänzende Prüfungen und Maßnahmen trotz neuer EU-Standardvertragsklauseln für Datenexporte nötig

22.06.2021 DSK

In ihrer Pressemitteilung vom 21.6.2021 weist die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) darauf hin, dass auch bei Verwendung der neuen EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss der EU-Kommission vom 4. Juni 2021) eine Prüfung der Rechtslage im Drittland und zusätzlicher ergänzender Maßnahmen erforderlich ist. Die Pressemitteilung der DSK kann nachstehend heruntergeladen werden.