Anwendungshilfe der DSK zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten in der Corona-Pandemie
Anwendungshilfe der DSK zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten in der Corona-Pandemie
21.12.2021
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DSK
Covid-19
Die Anwendungshilfe (Stand 20.12.2021) erläutert häufige Fragestellungen nebst Antworten zur Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Ausführungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) sollen für den praktischen Vollzug als Hilfestellung im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) dienen.
Mit der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a Absatz 1 IfSG, die seit dem 15. März 2022 gilt, hat die DSK die Anwendungshinweise mit einem Beschluss “Zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht” (Stand: 13.04.2022) erweitert.