Informationen zum Brexit

Sollte das Vereinigte Königreich ohne eine Vereinbarung mit der Europäischen Union ausscheiden (sogenannter No-Deal-Brexit), wird es zum Drittland im Sinne der DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen dann nur noch unter Wahrung besonderer Anforderungen dorthin übermittelt werden. Handlungsempfehlungen dazu geben die folgenden Papiere:

Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union war ursprünglich zum 29. März 2019 vorgesehen. Zunächst hatten die EU-Staaten auf ihrem Sondergipfel am 10. April 2019 einem Brexit-Aufschub bis spätestens 31. Oktober 2019 zugestimmt. Inzwischen haben sie einem weiteren britischen Antrag auf Fristverlängerung, nun bis zum 31. Januar 2020, stattgegeben. Der DSK-Beschluss vom 8. März 2019 gilt ab dem tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.