Informationen zum Brexit
Sollte das Vereinigte Königreich ohne eine Vereinbarung mit der Europäischen Union ausscheiden (sogenannter No-Deal-Brexit), wird es zum Drittland im Sinne der DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen dann nur noch unter Wahrung besonderer Anforderungen dorthin übermittelt werden. Handlungsempfehlungen dazu geben die folgenden Papiere:
- Beschluss der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder (DSK) vom 8. März 2019 (PDF)
- Informationsblatt des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 12. Februar 2019 (PDF)
- Hinweise des EDSA zu Binding Corporate Rules vom 12. Februar 2019
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union war ursprünglich zum 29. März 2019 vorgesehen. Zunächst hatten die EU-Staaten auf ihrem Sondergipfel am 10. April 2019 einem Brexit-Aufschub bis spätestens 31. Oktober 2019 zugestimmt. Inzwischen haben sie einem weiteren britischen Antrag auf Fristverlängerung, nun bis zum 31. Januar 2020, stattgegeben. Der DSK-Beschluss vom 8. März 2019 gilt ab dem tatsächlichen Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union.