Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bemüht, seine Website "datenschutz-hamburg.de" im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 30.3.2021 erstellt und am 9.12.2021 zuletzt überprüft; sie gilt für den gesamten Internetauftritt "datenschutz-hamburg.de".
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Dataport im Zeitraum 12.4.2021 bis 20.4.2021 vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 Version 2.1.2. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- HTML-Strukturelemente für Überschriften (9.1.3.1a)
- Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar (9.1.3.1h)
- Schlüssige Reihenfolge bei Tastaturbedienung (9.2.4.3)
- Aussagekräftige Linktexte (9.2.4.4)
- Aktuelle Position des Fokus deutlich (9.2.4.7)
- Anderssprachige Wörter und absetze ausgezeichnet (9.3.1.2)
- Fehlererkennung (9.3.3.1)
- Statusmeldungen programmatisch verfügbar (9.4.1.3)
Die Website "datenschutz-hamburg.de" befindet sich in kontinuierlicher Überarbeitung und Optimierung, so dass voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2023 die Barrierefreiheit umgesetzt sein wird.
Kontakt / Barrieren melden:
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Internetredaktion:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str. 22
20259 Hamburg
Tel.: 040/42854-4040
Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
Mail:
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr