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Zum Europäischen Datenschutztag – so geht Fotografie in der Kita

Kleiner Kinder an einem Zaun, dahinter ein SeeWal 172619 auf Pixabay

Ist es eigentlich datenschutzrechtlich überhaupt erlaubt, in der Kindertagesstätte Fotos zu machen? Den heutigen Europäischen Datenschutztag nehmen wir zum Anlass, dieses Thema näher zu beleuchten. Sowohl Eltern und Sorgeberechtigte als auch Erzieher:innen wissen oft nicht genau, wie sie einerseits diese schöne und wichtige Lebensphase dokumentieren und dabei andererseits die Persönlichkeitsrechte der Kinder schützen können. 

Dabei kann die Kita ein Ort sein, an dem der Umgang mit modernen Medien bereits spielerisch erprobt wird. Dafür bedarf es aber gerade hinsichtlich sensibler Daten einer sorgfältigen Abwägung und der Festlegung klarer Richtlinien.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat einen ausführlichen Informationstext zum Thema erstellt, der unten verlinkt ist. Die Veröffentlichung soll Kindertagesstätten in ihrer Bestrebung zur Nutzung von Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sensibilisieren und zugleich unterstützen. Darin enthalten ist zum einen die Vorlage für eine Einverständniserklärung, zum anderen werden alle maßgeblichen Aspekte für Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kitas ausführlich beleuchtet. Schwerpunkte sind:

  • Transparenz und Information: Kitas müssen Eltern und Sorgeberechtigte umfassend über geplante Datenverarbeitungen informieren, idealerweise bereits bei Vertragsschluss.
  • Zweckgebundene Einwilligungen: Für verschiedene Nutzungskontexte (zum Beispiel interne Dokumentation, Weitergabe an Eltern, Veröffentlichung) sind separate Einwilligungen erforderlich.
  • Datensicherheit und Aufbewahrung: Klare Regelungen zur sicheren Speicherung und rechtzeitigen Löschung der Daten sind unerlässlich.
  • Berücksichtigung des Elternrechts: Das elterliche Erziehungsrecht muss respektiert und in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
  • Differenzierung nach Anlässen: Für Aufnahmen bei besonderen Veranstaltungen oder Ausflügen können gesonderte Einwilligungen nötig sein.
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen: Kitas müssen geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wie die Verwendung dienstlicher Geräte und deren sichere Verwahrung.

Lesen Sie hier die ausführliche Information zur Fotografie in der Kindertagesstätte.