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Reform des Datenschutz- und KI-Rechts: Hamburger Datenschutzforum bekräftigt Bedarf nach Entbürokratisierung

Rückansicht des Publikums beim 5. Datenschutzforum, während vorne eine Videoschalte läuft.HmbBfDI

Am 6. Mai 2026 fand das 5. Hamburger Datenschutzforum in der Handelskammer statt. Die ausgebuchte Veranstaltung, organisiert von der Hamburger Datenschutzgesellschaft (HDG) und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), widmete sich in diesem Jahr den aktuellen Reformdebatten auf europäischer Ebene. Im Mittelpunkt stand der „Digitale Omnibus“ – die geplante Reform des Datenschutz- und KI-Rechts der EU.

Den Auftakt machte Max Schrems, Jurist und Datenschutzaktivist, der per Video zugeschaltet war. Schrems beleuchtete differenziert die Reformvorschläge aus Sicht der Zivilgesellschaft und plädierte mit Blick in die Zukunft für eine gestufte Regulierung, die sich an den Risiken der jeweiligen Datenverarbeitung orientiert. Im Anschluss stellte Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, die konkret geplanten Regelungen vor. Er betonte, dass die Kommission die Hand an die richtigen Themen legt, die jeweiligen Vorschläge aber viele neue Probleme hervorrufen und damit nicht nur zur Vereinfachung beitragen. Fuchs verwies außerdem auf die gegenseitigen Wechselwirkungen der einzelnen Digital-Rechtsakte der EU, die in der Anwendungspraxis auszugestalten sind. Die Auslegung der DSGVO bleibt nicht unbeeinflusst von anderen Verordnungen wie etwa der KI-VO. Christoph Engelmann, Syndikusrechtsanwalt des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, brachte schließlich die Perspektive der Wirtschaft und der Verbraucher:innen ein und wies dabei auch auf eine große Datenschutzverdrossenheit angesichts der Informationsflut hin. Entbürokratisierung nützt insofern nicht nur Unternehmen, sondern auch den Bürger:innen. Moderiert wurde die Veranstaltung von den Rechtsanwält:innen Dr. Carolin Monsees und Dr. Philipp Kramer. 

Einhellig positiv wurde von den Referenten der Vorschlag bewertet, Meldepflichten auf Vorfälle mit hohem Risiko zu beschränken und die Meldefrist von 72 auf 96 Stunden zu verlängern. Auch eine Entschlackung der Informationspflichten sowie die Grundidee, das Consent-Management zu vereinfachen, fanden Zustimmung. Insgesamt bestand Einigkeit, dass der Digitale Omnibus Licht und Schatten birgt: Es gibt unstrittig sinnvolle Ansätze, aber auch umstrittene und teilweise willkürlich ausgewählte Änderungsbereiche, die mehr neue Fragen als Antworten aufwerfen. Die Diskussion zeigte, dass weiterhin großer Reformbedarf besteht – und wie wichtig ein ausgewogener Dialog zwischen Datenschutz, Innovation und Praxistauglichkeit bleibt.